Seit 01.01.2010 Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen


PflegestufeStufe 1Stufe 2Stufe 3Härtefall
Geldleistungen 225€ 430€ 685€
Sachleistungen 440€1040€1510€1918€

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Zur Erinnerung

Werden Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, benötigt, (z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch) kann ein Betrag bis zu 31 EUR monatlich gezahlt werden. Besteht Anspruch auf Beihilfe, reduziert sich die Höhe der Leistung auf die Hälfte. Dabei sind die monatlichen Aufwendungen für alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammenzuzählen.